Als Sozialrichter/in können Sie
mich gemäß § 106 SGG zum Sachverständigen berufen.
SIE DÜRFEN ERWARTEN
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langjährige Erfahrung im Bereich pflegerischer Begutachtungen nach SGB XI und SGB XII
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kurze Bearbeitungszeiten
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sachgerechte, transparente und verständliche Beantwortung der Beweisfragen
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kontinuierliche persönliche Erreichbarkeit